GOTTESDIENST FEIERN MIT AUFLAGEN

Der Bundesrat das kirchliche Feiern wieder erlaubt ab dem 28. Mai mit entsprechendem Schutzkonzept! einzuhalten:



- Der Kirchenraum darf max. 1/3 der Platzzahl belegt sein.

- Bei den geöffneten Türen sind Händedesinfektionsstationen eingerichtet.

- Türen, die nicht öffentlich zugänglich sind, werden mit Absperrband gekennzeichnet, bleiben aber wegen dem
  Feuerschutz unverschlossen.

- Bei den geöffneten Türen weisen Hilfspersonen die Plätze zu.

- Gottesdienstbesucherinnen und -besucher halten untereinander 2 Meter Abstand.

- Familien dürfen zusammensitzen.

- Wenn möglich keine Gesangsbücher benutzen. Eingesetzte Gesangsbücher werden nach den Gottesdiensten desinfiziert.

- Priester desinfizieren vor der Kommunion die Hände.

- Der Dialog „Der Leib Christi – Amen“ wird vor der Kommunion gemeinsam gesprochen. Die Austeilung erfolgt still,
  möglichst nur durch den Priester.

- Die Kollekte wird durch eine Türkollekte eingesammelt.

- Die Türen werden nach den Gottesdiensten durch Hilfspersonen geöffnet.